04.07.2024

Ausnahmeregelungen für Hochwasser-Betroffene 2024

Ausnahmeregelungen für Hochwasser-Betroffene 2024

News:

Heizungsförderung und Zuschüsse

Für Antragstellende in den Hochwassergebieten Bayerns und Baden-Württembergs gibt es ab sofort spezielle Kulanzregelungen für die Heizungsförderung.

Zur Unterstützung der Hochwasser-Betroffenen

die Regelungen im Überblick

Für Antragstellende in den Hochwassergebieten Bayerns und Baden-Württembergs gibt es ab sofort spezielle Kulanzregelungen für die Heizungsförderung. Diese betreffen die Programme „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)“ und „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)“.

 

Mindestnutzungsdauer:

  • Ab sofort können Betroffene eine neue Förderung beantragen, auch wenn die vorgeschriebene Nutzungsdauer eines bereits geförderten Projekts noch nicht abgelaufen ist. Dies erleichtert es, schnell wieder mit der Sanierung zu beginnen.

 

Klimageschwindigkeitsbonus:

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus kann jetzt auch dann beantragt werden, wenn die Heizungsanlage durch das Hochwasser beschädigt und nicht mehr funktionsfähig ist. Es reicht eine Eigen-erklärung aus, die bestätigt, dass die Heizung vor dem Hochwasser in Betrieb war. Diese Erklärung muss nur auf Verlangen der KfW vorgelegt werden.

 

Kumulierungsgrenze:

  • Es ist nun möglich, Fördermittel mit anderen öffentlichen Unterstützungen, wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen, zu kombinieren, und zwar bis zu 100 % der Investitionskosten. Dabei werden auch Leistungen von Versicherungen und andere staatliche Hilfen einbezogen.

 

Erhöhte Fördergrenzen:

  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann die bisherige Höchstgrenze von 70 % aufgehoben werden, wodurch alle verfügbaren Boni voll ausgeschöpft werden können. Dadurch kann der maximale Fördersatz für selbstnutzende Eigentümer bei Heizungs-Wärmepumpen bis zu 85 % der Investitionskosten (maximal 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus) betragen, was einen Zuschuss von bis zu 25.500 Euro ermöglicht. Für Biomasse-Heizungen könnte der Zuschuss bis zu 24.000 Euro betragen, der zusammen mit dem Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 Euro auf bis zu 26.500 Euro steigen kann.

Fazit

Die Anpassungen bieten betroffenen Haushalten erhebliche Unterstützung und erleichtern die notwendige Umstellung auf effiziente und umweltfreundliche Heizsysteme nach den Schäden des Hochwassers 2024.

Für weitere Details besuchen Sie bitte den Beitrag der KfW

verwandte Themen

immer auf dem neuesten Stand

folgen Sie uns

Neue Heizung GmbH auf tiktok Neue Heizung GmbH auf Instagram Neue Heizung GmbH auf Facebook Neue Heizung GmbH auf Youtube
Fachwissen up to date:

Rund um den Heizraum

zum Heizungs-Wiki
schnell zur neuen Heizung

online Angebot erstellen

zum Heizungsrechner