KfW-Förderung für den Heizungstausch verständlich erklärt
KfW-Heizungsförderung 2026: Bis zu 80 % Zuschuss
Bis zu 80 % Zuschuss für Ihre neue Heizung
So funktioniert die KfW-Heizungsförderung 458: Fördersätze, Voraussetzungen, Antrag und verständliche Rechenbeispiele im Überblick.
Für Anträge seit dem 21. Juli 2026 gelten die angepassten KfW-Förderbedingungen. Mit dem KfW-Zuschuss 458 können private Eigentümer beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung derzeit zwischen 30 % und maximal 80 % der förderfähigen Kosten erhalten. Wie hoch der Zuschuss tatsächlich ausfällt, hängt von der Heizungsart, der bisherigen Heizung, der Selbstnutzung und dem zu versteuernden Haushaltseinkommen ab.
Was ist die KfW-Heizungsförderung 458?
Das Förderprogramm unterstützt private Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften beim Austausch einer bestehenden Heizung gegen eine effizientere, klimafreundliche Anlage. Gefördert werden nicht nur die neue Heizung und deren Montage, sondern je nach Vorhaben auch notwendige Arbeiten im direkten Umfeld der Maßnahme.
Dazu können beispielsweise die Demontage der Altanlage, Arbeiten an Rohrleitungen und Heizkörpern, der hydraulische Abgleich, Fachplanung sowie vorbereitende und wiederherstellende Arbeiten gehören.
Welche Heizungen werden gefördert?
| Heizungsart | Typischer Einsatz |
|---|---|
| Wärmepumpe | Nutzung von Wärme aus Außenluft, Erdreich oder Grundwasser |
| Solarthermie | Unterstützung der Raumheizung oder Warmwasserbereitung |
| Biomasseheizung | Zum Beispiel geeignete Pellet- oder Holzhackschnitzelanlagen |
| Brennstoffzellenheizung | Gleichzeitige Erzeugung von Wärme und Strom |
| Wasserstofffähige Heizung | Förderung der anerkannten Investitionsmehrkosten |
| Gebäude- oder Wärmenetzanschluss | Anschluss an eine gemeinschaftliche, Nah- oder Fernwärmeversorgung |
Für sämtliche Anlagen gelten technische Mindestanforderungen. Außerdem muss der Einbau in der Regel mit einer Optimierung des Heizungsverteilungssystems verbunden werden. Dazu gehört häufig auch ein hydraulischer Abgleich.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
- Private Eigentümer eines bestehenden Einfamilienhauses
- Private Eigentümer eines bestehenden Mehrfamilienhauses
- Eigentümer einer Wohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- Wohnungseigentümergemeinschaften bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
- Eigentümer selbst genutzter und vermieteter Wohnimmobilien
Das Wohngebäude muss in Deutschland liegen. Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.
So setzt sich der Zuschuss zusammen
1. Grundförderung: 30 %
Für den Einbau einer förderfähigen Heizungsanlage erhalten berechtigte Antragsteller zunächst eine Grundförderung von 30 % der anerkannten förderfähigen Kosten.
2. Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %
Seit dem 21. Juli 2026 beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus 16 %. Selbst nutzende Eigentümer können den zusätzlichen Bonus erhalten, wenn sie eine funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung austauschen. Ebenfalls begünstigt sein können mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizungen. Die alte Anlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden.
| Zeitpunkt der Antragstellung | Klimageschwindigkeitsbonus |
|---|---|
| Bis 31. Januar 2027 | 16 % |
| 1. Februar bis 31. Juli 2027 | 12 % |
| 1. August 2027 bis 31. Januar 2028 | 8 % |
| 1. Februar bis 31. Juli 2028 | 4 % |
| Ab 1. August 2028 | Kein Bonus |
3. Einkommensbonus: 10 bis 40 %
Der Einkommensbonus gilt für die selbst genutzte Hauptwohnung oder alleinige Wohnung. Maßgeblich ist das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen der relevanten Steuerjahre – nicht das monatliche Netto- oder Bruttoeinkommen.
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Ohne minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind | Mit mindestens einem berechtigten Kind |
|---|---|---|
| Bis 30.000 € | 40 % | 40 % |
| 30.001 bis 40.000 € | 30 % | 40 % |
| 40.001 bis 50.000 € | 10 % | 30 % |
| 50.001 bis 60.000 € | Kein Bonus | 10 % |
| Ab 60.001 € | Kein Bonus | Kein Bonus |
Lebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, wird die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 € angehoben.
Wie hoch sind die maximal berücksichtigten Kosten?
| Wohneinheit | Maximal berücksichtigte Kosten |
|---|---|
| Erste Wohneinheit | 28.000 € |
| Zweite bis sechste Wohneinheit | jeweils zusätzlich 15.000 € |
| Ab der siebten Wohneinheit | jeweils zusätzlich 8.000 € |
Bei einem Einfamilienhaus werden damit aktuell höchstens 28.000 € für die Zuschussberechnung angesetzt. Kostet die Anlage beispielsweise 34.000 €, werden trotzdem nur 28.000 € mit dem jeweiligen Fördersatz multipliziert.
Rechenbeispiele zur Heizungsförderung
Die folgenden Beispiele dienen der Orientierung. Voraussetzung ist jeweils, dass die geplante Anlage und die angesetzten Arbeiten vollständig förderfähig sind.
Beispiel 1: Vermietetes Einfamilienhaus
In einem vermieteten Einfamilienhaus wird eine förderfähige Heizung für 24.000 € eingebaut. Da die Immobilie nicht selbst genutzt wird, wird nur die Grundförderung berücksichtigt.
| Förderfähige Kosten | 24.000 € |
| Fördersatz | 30 % |
| Zuschuss | 7.200 € |
| Verbleibende Kosten | 16.800 € |
Rechnung: 24.000 € × 30 % = 7.200 € Zuschuss
Beispiel 2: Alte Ölheizung wird durch eine Wärmepumpe ersetzt
Ein selbst nutzender Eigentümer ersetzt seine alte Ölheizung. Die Gesamtkosten liegen bei 34.000 €. Ein Einkommensbonus besteht nicht. Wegen der Kostenobergrenze werden nur 28.000 € berücksichtigt.
| Tatsächliche Gesamtkosten | 34.000 € |
| Berücksichtigte Kosten | 28.000 € |
| Grundförderung + Klimabonus | 30 % + 16 % = 46 % |
| Zuschuss | 12.880 € |
| Verbleibende tatsächliche Kosten | 21.120 € |
Rechnung: 28.000 € × 46 % = 12.880 € Zuschuss
Beispiel 3: Selbst nutzender Eigentümer mit 38.000 € Haushaltseinkommen
Eine alte Ölheizung wird ausgetauscht. Das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen beträgt 38.000 €. Im Haushalt lebt kein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind.
| Grundförderung | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % |
| Einkommensbonus | 30 % |
| Rechnerische Summe | 76 % |
| Zulässige Förderobergrenze | 70 % |
| Zuschuss bei 28.000 € | 19.600 € |
| Verbleibende Kosten | 8.400 € |
Rechnung: 28.000 € × 70 % = 19.600 € Zuschuss
Beispiel 4: Familie mit Kind und 38.000 € Haushaltseinkommen
Eine Familie bewohnt ihr eigenes Einfamilienhaus und ersetzt eine alte Ölheizung. Das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen beträgt 38.000 €. Im Haushalt lebt ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind.
| Grundförderung | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % |
| Einkommensbonus mit Familienzuschlag | 40 % |
| Rechnerische Summe | 86 % |
| Zulässige Förderobergrenze | 80 % |
| Zuschuss bei 28.000 € | 22.400 € |
| Verbleibende Kosten | 5.600 € |
Rechnung: 28.000 € × 80 % = 22.400 € Zuschuss
So läuft die Antragstellung ab
Ein Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte prüft die Maßnahme und erstellt die Bestätigung zum Antrag, kurz BzA.
Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss eine zulässige aufschiebende oder auflösende Bedingung zur KfW-Förderzusage enthalten.
Der Förderantrag wird im Kundenportal „Meine KfW“ gestellt. Erst nach der Zusage sollte mit der Umsetzung begonnen werden.
Nach der Förderzusage wird die Maßnahme vollständig umgesetzt. Dafür gilt grundsätzlich ein Zeitraum von bis zu 36 Monaten ab Zusage.
Nach Abschluss werden die Bestätigung nach Durchführung, Rechnungen und gegebenenfalls Bonusnachweise hochgeladen.
Nach erfolgreicher Prüfung zahlt die KfW den bewilligten Zuschuss auf das angegebene Konto aus.
Häufige Fehler vermeiden
Ein förderschädlicher Vorhabenbeginn kann dazu führen, dass der Zuschuss nicht gewährt wird.
Die Förderbedingung muss bereits beim Vertragsabschluss enthalten sein und darf nicht später ergänzt werden.
Nicht jede Rechnungsposition ist automatisch förderfähig. Zusätzlich gelten Kostenobergrenzen.
Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen aus den relevanten Steuerbescheiden.
Welche Heizung passt zu Ihrem Gebäude?
Ob Wärmepumpe, Pelletheizung, Hybridlösung oder eine andere förderfähige Heiztechnik sinnvoll ist, hängt vom Gebäude, dem Wärmebedarf, den vorhandenen Heizflächen und den persönlichen Anforderungen ab.
Die Neue Heizung GmbH unterstützt Sie bei der Auswahl einer passenden Lösung, der technischen Planung und der Vorbereitung Ihres Heizungswechsels.
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Quelle und weiterführende Informationen: KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen, Zuschuss 458
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