23.10.2026

Heizungsförderung 2027: Ab Februar gibt es weniger Geld – so viel Zuschuss verlieren Hausbesitzer

Backsteinhaus unter blauem Himmel mit dem Schriftzug ‚Förderung sinkt – ab Februar 2027‘

Heizungsförderung 2027

Wer im Januar beantragt, bekommt mehr

Zum 1. Februar 2027 sinkt die KfW-Förderung zum ersten Mal. Es zählt das Antragsdatum, nicht der Einbau.

Was sich zum 1. Februar 2027 ändert, wie viel Zuschuss Hausbesitzer verlieren und was bis Ende Januar zu tun ist.

Zum 1. Februar 2027 wird die staatliche Heizungsförderung zum ersten Mal planmäßig gekürzt. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 16 auf 12 Prozent, und auch der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten wird kleiner. Wer seinen Antrag erst im Februar statt im Januar stellt, verschenkt bei einem typischen Heizungstausch je nach Einkommen zwischen 525 und 1.510 Euro. Entscheidend ist dabei nicht der Einbau, sondern der Tag der Antragstellung.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt für Anträge ab dem 1. Februar 2027 von 16 % auf 12 %.
  • Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken von 28.000 € auf 27.250 €.
  • Im Beispiel unten kostet ein Antrag im Februar zwischen 525 € und 1.510 € Zuschuss.
  • Es zählt das Antragsdatum. Die Heizung muss bis Ende Januar noch nicht eingebaut sein.
  • Danach sinkt die Förderung jedes halbe Jahr weiter. Ab August 2028 entfällt der Bonus ganz.

Was sich zum 1. Februar 2027 ändert

Die KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) setzt sich aus bis zu drei Bausteinen zusammen: der Grundförderung von 30 %, dem Einkommensbonus und dem Klimageschwindigkeitsbonus. Seit der Reform vom 21. Juli 2026 ist festgelegt, dass zwei Größen in festen Schritten kleiner werden. Der erste Schritt greift für alle Anträge ab dem 1. Februar 2027.

Klimageschwindigkeitsbonus

16 % → 12 %

vier Prozentpunkte weniger

Förderfähige Kosten, 1. Wohneinheit

−750 €

von 28.000 € auf 27.250 €

Die Grundförderung von 30 % und der Einkommensbonus bleiben unverändert. Die Absenkung des Höchstbetrags betrifft nur die erste Wohneinheit im Haus.

So viel Zuschuss verlieren Hausbesitzer

Ein Beispiel: Ein Ehepaar lässt in seinem selbst genutzten Einfamilienhaus die alte Ölheizung gegen eine Wärmepumpe tauschen. Die förderfähigen Kosten liegen bei 34.000 € und damit über dem Höchstbetrag. Gefördert wird also nur bis zur Grenze von 28.000 € beziehungsweise 27.250 €. Die Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus sind erfüllt.

Einkommensbonus Antrag bis 31.01.2027 Antrag ab 01.02.2027 Weniger Zuschuss
kein Einkommensbonus 12.880 € 11.445 € −1.435 €
10 % 15.680 € 14.170 € −1.510 €
30 % 19.600 € 19.075 € −525 €
40 % 22.400 € 21.800 € −600 €

Eigene Modellrechnung nach den KfW-Fördersätzen, Stand Oktober 2026, einschließlich der Obergrenzen für den gesamten Fördersatz.

Warum fällt der Verlust bei einem hohen Einkommensbonus kleiner aus? Der gesamte Fördersatz ist gedeckelt: in der Regel bei 70 %, in der höchsten Einkommensstufe bei 80 %. Wer 30 % oder 40 % Einkommensbonus bekommt, stößt schon heute an diese Grenze. Für diese Haushalte macht sich vor allem der niedrigere Höchstbetrag bemerkbar, weniger der kleinere Bonus.

Der Einkommensbonus im Überblick:

40 % bis 30.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €. Lebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, steigen die Grenzen um 10.000 €. Den Bonus erhalten nur Eigentümer, die selbst im Haus wohnen.

Und danach? Jedes halbe Jahr gibt es weniger

Der Februar ist nur der Anfang. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt jeweils zum 1. Februar und 1. August um vier Prozentpunkte, der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit jedes Mal um 750 €. So entwickelt sich der Zuschuss im Beispiel oben ohne Einkommensbonus:

Antrag Klimageschwindigkeits­bonus Förderfähige Kosten Zuschuss
bis 31.01.2027 16 % 28.000 € 12.880 €
ab 01.02.2027 12 % 27.250 € 11.445 €
ab 01.08.2027 8 % 26.500 € 10.070 €
ab 01.02.2028 4 % 25.750 € 8.755 €
ab 01.08.2028 entfällt 25.000 € 7.500 €

Selbst genutztes Einfamilienhaus, förderfähige Kosten über dem Höchstbetrag, 30 % Grundförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus.

Wer seinen Heizungstausch bis Sommer 2028 aufschiebt, bekommt in diesem Beispiel 5.380 € weniger als bei einem Antrag im Januar 2027.

Wichtig: Es zählt der Antrag, nicht der Einbau

Welche Fördersätze gelten, richtet sich nach dem Tag, an dem Ihr Antrag bei der KfW eingeht. Die neue Heizung muss bis Ende Januar also noch nicht im Keller stehen. Nach der Förderzusage haben Sie 36 Monate Zeit, das Vorhaben abzuschließen.

Der Antrag selbst braucht aber Vorlauf. Er muss gestellt werden, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird, und setzt einige Unterlagen voraus, die nur ein Fachbetrieb liefern kann.

Was bis Ende Januar erledigt sein muss

  1. Beratung und Angebot: Ein Fachbetrieb prüft Ihr Haus, ermittelt die Heizlast und schlägt die passende Heizung vor.
  2. Vertrag mit Förderklausel: Für den Antrag brauchen Sie einen unterschriebenen Liefer- oder Leistungsvertrag. Er muss eine Bedingung enthalten, nach der er erst mit der Förderzusage wirksam wird, und das geplante Umsetzungsdatum nennen. Nachträglich lässt sich diese Klausel nicht ergänzen.
  3. Bestätigung zum Antrag (BzA): Das Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte bestätigt die förderfähigen Kosten. Sie erhalten eine BzA-ID, die Sie für den Antrag brauchen.
  4. Antrag in „Meine KfW“: Gestellt wird online im Kundenportal der KfW. Dafür ist ein eigenes Konto nötig, das Sie vorab anlegen sollten.
  5. Nach der Zusage: Einbau der Heizung, anschließend Bestätigung nach Durchführung und Nachweise im Portal einreichen. Dann wird der Zuschuss ausgezahlt.

Nicht bis zum letzten Tag warten:

Vor einem Stichtag sind Fachbetriebe stark ausgelastet, und das KfW-Portal arbeitet bei hohem Andrang mit einem virtuellen Warteraum. Planen Sie für Beratung, Angebot und Vertrag mehrere Wochen ein. Wer erst im Januar anfängt, kommt schnell in Zeitnot.

Für wen sich die Eile besonders lohnt

  • Selbstnutzende Eigentümer mit alter Heizung: Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung sowie einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung.
  • Haushalte ohne oder mit 10 % Einkommensbonus: Hier wirkt die Kürzung voll. Im Beispiel geht es um rund 1.500 €.
  • Vermieter: Sie erhalten nur die Grundförderung von 30 %. Für sie fällt lediglich der niedrigere Höchstbetrag ins Gewicht, im Beispiel 225 € weniger.

Unser Tipp:

Mit unserem Fördercheck sehen Sie in einer Minute, wie viel Zuschuss für Ihr Haus möglich ist. Das Ergebnis können Sie direkt an uns schicken. Wir beraten Sie, erstellen das Angebot mit passender Förderklausel und unterstützen Sie bei den Unterlagen für den Antrag.

Fazit

Ab dem 1. Februar 2027 gibt es für eine neue Heizung spürbar weniger Geld, und danach sinkt die Förderung jedes halbe Jahr weiter. Wer den Heizungstausch ohnehin plant, sollte den Antrag noch im Januar stellen. Dafür reicht es, jetzt mit der Planung zu beginnen: Die Heizung selbst kann später eingebaut werden.

Sie möchten wissen, was für Ihr Haus möglich ist? Sprechen Sie uns an, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Quelle: KfW, Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458). Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 23.10.2026.

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