Klarheit für die Wärmewende
Bundesregierung beschließt neue Regelungen
Trotz GEG-Kippung: Hohe Förderungen gelten noch – jetzt schnell sichern!
Heizungsgesetz 2025: Was gilt jetzt? GEG-Abschaffung & aktuelle Förderung
Stand der Informationen: September 2025
Die aktuelle Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat im Koalitionsvertrag die Abschaffung des umgangssprachlich „Heizungsgesetz“ genannten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vereinbart. Ein neues Gesetz soll das derzeit geltende ersetzen.
Es wird erwartet, dass die neuen Regelungen auf mehr „Technologieoffenheit“ setzen und insgesamt einfacher und flexibler werden. Für Hausbesitzer und Fachbetriebe bedeutet das vor allem: Mehr Planungssicherheit und klare Chancen für eine zukunftssichere Wärmeversorgung.
1. Der aktuelle Stand: Was gilt heute noch?
Obwohl die Abschaffung des GEG in Aussicht steht, gelten die bestehenden Regeln weiterhin, bis ein neues Gesetz in Kraft tritt.
Die wichtigsten Punkte des (noch) geltenden GEG:
- Neubau: Seit dem 1. Januar 2024 muss jede neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Bestand: Funktionierende Öl- oder Gasheizungen müssen nicht sofort ausgetauscht werden. Ein Austausch ist erst dann vorgeschrieben, wenn die Anlage 30 Jahre alt ist (außer Brennwert- und Niedertemperaturkessel) oder bei einem irreparablen Ausfall (Heizungshavarie).
- Übergangsfristen: Die Regeln für den Heizungstausch sind an die **Kommunale Wärmeplanung** gekoppelt. Diese soll in Großstädten bis Mitte 2026 und in kleineren Gemeinden bis Mitte 2028 abgeschlossen sein.
Wer heute in eine moderne Heizung investiert, ist nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern spart langfristig durch geringere Energiekosten.
2. Jetzt handeln: Die hohen Förderungen sichern
Die größte Unsicherheit des Regierungswechsels betrifft die Förderungen. Obwohl eine grundsätzliche Beibehaltung politisch gewollt ist, kann eine Reduzierung der Fördersummen nicht ausgeschlossen werden. Es lohnt sich, jetzt aktiv zu werden, solange die aktuellen hohen Zuschüsse gelten.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet für Privatpersonen im Bestand bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 21.000 Euro).
Die Zuschuss-Komponenten:
- Basis-Förderung: 30 % für alle Antragstellenden.
- Klima-Geschwindigkeits-Bonus: +20 % für den Tausch einer funktionierenden fossilen Heizung bis Ende 2028.
- Einkommens-Bonus: +30 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro.
- Effizienz-Bonus: +5 % für besonders effiziente Anlagen (z. B. Erdwärmepumpen oder solche mit natürlichen Kältemitteln wie Propan).
3. Die Wirtschaftlichkeit: Wärmepumpen zahlen sich aus
Unabhängig von politischen Entscheidungen: Wärmepumpen sind die langfristig wirtschaftlichste Lösung. Sie heizen drei- bis fünfmal effizienter als Gas- oder Ölheizungen.
Diese Wirtschaftlichkeit wird weiter gesteigert durch:
- Steigende CO₂-Preise: Fossile Brennstoffe werden in den kommenden Jahren voraussichtlich teurer.
- Niedrige Betriebskosten: Bei optimiertem Stromverbrauch (z.B. mit Photovoltaik) reduzieren sich die laufenden Heizkosten massiv.
Studien zeigen: Eine geförderte Wärmepumpe rentiert sich in der Regel schon nach zwei bis drei Jahren.
Die Neue Heizung GmbH berät Sie umfassend, wie Sie die aktuell hohen Fördermöglichkeiten bestmöglich nutzen und langfristig Energiekosten sparen. Handeln Sie jetzt für Ihre zukunftssichere Wärme!