09.08.2024

KfW startet neue Förderprogramme

KfW startet neue Förderprogramme

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Jetzt Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden sichern

Die KfW hat am 8. August die Termine und Details für neue Fördermöglichkeiten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bekanntgegeben.

Stichtag: 27. August 2024

Auch Unternehmen und gewerblich genutzte Immobilien sind nun förderberechtigt

Die KfW hat am 8. August die Termine und Details für neue Fördermöglichkeiten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bekanntgegeben. Diese Programme richten sich an eine breite Zielgruppe, darunter Unternehmen, Contractoren, Vermieter sowie Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Ab dem 27. August können Anträge für die verschiedenen Zuschussprogramme gestellt werden.

Fördermöglichkeiten im Überblick:

Unternehmen und Contractoren, die in Wohngebäuden investieren, können ab sofort einen Zuschuss von bis zu 35 % der förderfähigen Kosten erhalten. Diese Förderung umfasst den Kauf und Einbau neuer, umweltfreundlicher Heizsysteme. Die Initiative zielt darauf ab, den Übergang zu energieeffizienten Lösungen im Wohnsektor zu beschleunigen und so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Auch für Nichtwohngebäude gibt es jetzt eine vergleichbare Förderung. Unternehmen, Contractoren sowie andere Investoren können bis zu 35 % der Kosten für den Kauf und Einbau neuer Heizsysteme erstattet bekommen. Diese Maßnahme unterstützt den gewerblichen Sektor dabei, umweltfreundliche Technologien in Bürogebäuden, Gewerbeimmobilien und anderen Nichtwohngebäuden zu implementieren.

Eine besonders interessante Neuerung betrifft Eigentümer von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Für diese Zielgruppe steht nun eine Förderung von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten zur Verfügung. Diese hohe Förderquote macht den Umstieg auf moderne, klimafreundliche Heizsysteme besonders attraktiv und unterstützt private Eigentümer dabei, ihre Immobilien nachhaltig zu modernisieren.

Erweiterte Förderberechtigung und neue Chancen

Mit diesen neuen Programmen öffnet die KfW die Tür für eine größere Vielfalt an Antragstellern. Erstmals sind nicht nur Privatpersonen und Wohnungswirtschaft, sondern auch Unternehmen und Contractoren förderberechtigt. Dies bedeutet, dass jetzt auch gewerblich genutzte Gebäude und Wohnungen in den Genuss dieser Förderungen kommen können.

Die neuen Zuschüsse sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudesektor. Durch die großzügige Förderung von bis zu 70% der Kosten für Privatpersonen und 35% für Unternehmen wird der Umstieg auf umweltfreundliche Heiztechnologien erleichtert und beschleunigt. Die KfW setzt mit diesen Programmen ein klares Zeichen für den Klimaschutz und unterstützt Investoren sowie Eigentümer dabei, zukunftssichere und energieeffiziente Lösungen umzusetzen.

  • Nutzen Sie die Gelegenheit und stellen Sie Ihren Förderantrag ab dem 27. August.

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