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EU will Energiearmut mindern
Am 12. April 2024 wurde dafür die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie vom Rat der Europäischen Union verabschiedet.
Die EU legt vor:
der 5- und 10-Jahresplan für Energieeffizienz steht
Am 12. April 2024 wurde die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie vom Rat der Europäischen Union verabschiedet. Diese Aktualisierung zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2030 erheblich zu reduzieren und bis 2050 klimaneutral zu werden. Zudem soll sie helfen, Energiearmut zu mindern.
- Die Richtlinie legt den Rahmen für nationale Strategien fest, um den Energieverbrauch und die Emissionen von Wohn- und Nichtwohngebäuden in der gesamten EU zu verringern.
Jeder Mitgliedstaat muss einen Plan entwickeln, um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20-22 % zu senken, im Vergleich zu den Werten von 2020. Bei Nichtwohngebäuden konzentriert sich die Richtlinie darauf, die 16 % der energieineffizientesten Gebäude bis 2030 und die 26 % der ineffizientesten Gebäude bis 2035 zu verbessern.