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Nachhaltiges Heizen – was gilt wann?
Die Vorgaben zum Heizen mit erneuerbaren Energien werden sich über die nächsten Jahre kontinuierlich verschärfen. Wir geben einen ersten Überblick!
Ich bin Eigentümer –
Welche Vorgaben bringen die nächsten Jahre?
Ab Mitte 2026 sind neue Heizungsinstallationen in Städten und Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern verpflichtet, mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Quellen zu beziehen.
Ab Mitte 2028 wird diese Regelung auf alle deutschen Gemeinden ausgeweitet. Zu den anerkannten erneuerbaren Heizsystemen zählen Holz- und Pelletheizungen, Wärmepumpen sowie Solaranlagen. Bestehende Heizanlagen dürfen jedoch bis Ende 2044 weiterhin mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Beim Erwerb einer Immobilie besteht zudem eine Austauschpflicht für Gas- oder Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind. Dies gilt nicht für Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Neue Eigentümer haben zwei Jahre Zeit, um die Heizung zu erneuern.
Für eine optimale Nutzung von Fördermöglichkeiten ist die Beratung durch einen qualifizierten Fachbetrieb oder Energieberater empfehlenswert. Wir helfen Ihnen gern weiter:
- unsere Heizungsberatung beantwortet alle Fragen zum Heizungsaustausch
- unsere Förderberatung hilft Ihnen, das Maximum an staatlichen Hilfen auszunutzen
- unsere große Förderübersicht 2024 hält alle wichtigen Informationen zur GEG-Förderung für Sie bereit