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die staatliche Förderung von nachhaltigen Heizsystemen kann beantragt werden!
Ab dem 27. Februar können Hausbesitzer, die auf klimafreundlichere Heizungen umsteigen wollen, Anträge bei der Förderbank KfW stellen.
Antragsstellung für klimafreundliches Heizen startet:
Für Eigentümer von selbst bewohnten Einfamilienhäusern
Hintergrund der neuen Förderungen ist das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition, das seit dem 1. Januar in Kraft ist. Hauseigentümer können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung wie einer Wärmepumpe gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent.
Zusätzliche Boni sind möglich, wenn das Haus selbst genutzt wird und bestimmte Gehaltsgrenzen eingehalten werden. Voraussetzung für die Förderung ist ein Vertrag mit einem Fachunternehmen wie zum Beispiel NEUE HEIZUNG:
Wichtige Details zur Förderung
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Finanzierung:
Die Gelder für die Heizungsförderung stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds.
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Regelungen:
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) regelt die Bedingungen für Unterstützung bei einem Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen und anderen Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung der Außenhülle.
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Anträge:
Anträge für sonstige Sanierungsmaßnahmen können seit dem 1.
Januar beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Möglich ist eine Grundförderung von 15 Prozent plus fünf Prozent bei Vorliegen eines Sanierungsfahrplans. -
Verfügbarkeit:
Die BEG wird aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert und kann nur beantragt werden, solange Fördermittel verfügbar sind. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht laut Bundeswirtschaftsministerium nicht.
Die neuen Förderprogramme verunsichern Sie?
In unserem Förderbereich finden Sie alle wichtigen Infos. Zusätzlich beraten wir Sie natürlich jederzeit gerne zu Ihrer neuen Heizung.